Wenn möglich, kann die Wahl einer europäischen Fluggesellschaft Ihnen im Falle einer Flugannullierung oder Flugstörung einen günstigeren Schutzrahmen bieten.
Insbesondere wenn Ihr Rückflug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, deren Sitz sich in der Europäischen Union befindet, sieht die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Falle einer Annullierung bestimmte Garantien zulasten der Fluggesellschaft und zugunsten der Passagiere vor, insbesondere unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Erstattung oder anderweitige Beförderung sowie ein Recht auf Betreuungsleistungen in Bezug auf Unterkunft, Transport und Verpflegung.
Dieser Schutz betrifft Ihre Rechte gegenüber der Fluggesellschaft. Er ist von der Evaneos-Garantie Bei Flugannulierungen zu unterscheiden, die ausschließlich die Verschiebung Ihrer Evaneos-Reise unter bestimmten Bedingungen betrifft.